Die Meldung eines Verdachtsfalles auf Kindeswohlgefährdung ist für Ärzte eine heikle Sache: Auf der einen Seite sind sie als Mediziner dem Wohl des Minderjährigen verpflichtet. Auf der anderen Seite steht die ärztliche Schweigepflicht. Doch dies ist nur scheinbar ein Gegensatz....