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BUNDESGERICHTSHOF SCHRÄNKT WERBUNG IN SCHULEN EIN
 

Bundesgerichtshof schränkt Schulwerbung ein
Musterklage des vzbv gegen Kellogg in dritter Instanz erfolgreich

17.07.2007 - Der Bundesgerichtshof hat nach vierjähriger Verfahrensdauer eine im Jahr 2003 durchgeführte Werbeaktion der Firma Kellogg "Kellogg's Frosties für den Schulsport" als wettbewerbswidrig erachtet. Die Werbung sei geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen, lautete das in der vergangenen Woche verkündete Urteil. Mit dem Musterverfahren wollte der vzbv klären lassen, wo die Grenzen der Schulwerbung liegen. "Wir hoffen, dass mit den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs der immer weiter um sich greifenden Kommerzialisierung an Schulen dauerhaft Einhalt geboten werden kann", kommentierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller den Richterspruch.

Kellogg (Deutschland) GmbH hatte auf Verpackungen und im Internet mit der Aussage "Kellogg's Frosties für den Schulsport" geworben. Dabei sollten Schülerinnen und Schüler durch den Kauf von Kellogg's-Produkten so genannte "Tony Taler" sammeln, die sie dann in einem Sammelheft gegen Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen konnten. So erhielt man beispielsweise für 50 Taler ein Badminton-Set, für 300 eine Beach-Volleyball-Anlage. Um ein Badminton-Set zu erwerben, war der Kauf von etwa 50 Frosties-Packungen à 2,79 € erforderlich, was einem finanziellen Aufwand von 139,50 € entsprach.

In einem weiteren Rechtsstreit gegen eine Werbeaktion der Firma Bahlsen steht eine höchstrichterliche Entscheidung noch aus. Hier konnten Eltern und Schüler durch den Kauf von Bahlsen-Produkten Punkte und damit eine finanzielle Unterstützung für eine Klassenfahrt erhalten.

Für den vzbv haben die Verfahren eine erhebliche politische Relevanz. Wiederholt hatte der vzbv vor einer Kommerzialisierung an Schulen gewarnt. "Wir wollen in Sachen Werbung an Schulen keine amerikanischen Verhältnisse", so vzbv-Chefin Edda Müller. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Unterfinanzierung der Schulen durch Werbung ausgeglichen werden müsse. Das Verfahren gegen die Firma Kellogg fand im Rahmen einer Kampagne statt, mit der der vzbv systematisch kinder- und jugendbezogene Werbung überprüft hatte. Die Kernforderungen des vzbv:

Bundesweite Standards für Werbung und Sponsoring in Schulen: Für den Umgang mit Sponsoring und Werbung müssen bundesweit einheitliche Standards entwickelt werden. Kommerzielle Produktwerbung muss in allen Bundesländern ausnahmslos verboten werden.

Ausbau der Verbraucherbildung: Die Verbraucherbildung muss in den Unterricht aller Schulen aufgenommen werden. Dabei gehört auch der Umgang mit Werbung auf den Lehrplan aller Schulen.

Verbindliche Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kindergärten: Theorie im Unterricht und Praxis am Esstisch müssen wieder viel stärker ineinander greifen. Politiker auf Landes- und Kommunalebene müssen für die Verpflegung in Kindergärten und Schulen verbindliche Qualitätsstandards durchsetzen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2007, Aktenzeichen I ZR 82/05


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