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BERLINER KINDER MÜSSEN REGELMÄßIG ZUM ARZT |
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Kinderschutzgesetz
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Neues Gesetz: Berliner Kinder müssen regelmäßig zum Arzt
Donnerstag, 19. Februar 2009 01:40 - Von Gilbert Schomaker
Rund 10 000 Familien in Berlin bekommen demnächst Besuch vom Gesundheitsamt. Aufgesucht werden Familien, in denen die Kinder nach einem Mahnbrief nicht zur Reihenuntersuchung (U1-U9) zum Kinderarzt gehen. - Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) will durch dieses Vorgehen den Kinderschutz in Berlin stärken. "Die Untersuchungen sind wichtig, weil sich dadurch frühzeitig Probleme bei Kindern erkennen und behandeln lassen." Ein entsprechendes Gesetz hat der Senat bereits verabschiedet.
Wie notwendig die Besuche durch die Mitarbeiter der Kinder- und Jugenddienste sind, zeigen neue Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2007, die die Behörden nächste Woche veröffentlichen werden. Danach nimmt die Zahl derjenigen, die ihre Kinder regelmäßig zu den freiwilligen Untersuchungen beim Kinderarzt schicken, um rund ein Prozent auf 76 Prozent ab. Erfasst wurden die Reihenuntersuchungen U1 bis U8. Besonders deutlich werden die Defizite, wenn man die sozialen Schichten vergleicht. So absolvierten in den bürgerlichen Schichten 85 Prozent aller Kinder die Untersuchungen. In weniger gebildeten, sozial schwachen Schichten lag die Quote nur noch bei 64 Prozent. Zusätzlich auffällig sind bestimmte Ausländergruppen. So gingen nur 54 Prozent der arabischstämmigen Migranten mit ihren Kindern zu den Untersuchungen. Das neue Kinderschutzgesetz, das im zweiten Halbjahr 2009 in Kraft treten soll, sieht vor, dass jedes Kind eine Identifikationsnummer erhält. Bei jeder Untersuchung meldet der Kinderarzt die Nummer dem Kindervorsorgezentrum in der Charité. Dort findet ein Datenabgleich statt. Säumige Eltern erhalten einen Brief vom Gesundheitsamt, in dem sie auf die Termine und die Vorteile der Untersuchungen aufmerksam gemacht werden. Sollten sie innerhalb gewisser Fristen mit ihren Kindern immer noch nicht vorstellig werden, wird ein Mitarbeiter der Gesundheitsämter die Familien besuchen. Sollte eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden, werden die Jugendämter eingeschaltet.
Quelle: http://www.morgenpost.de/printarchiv/titelseite/article1037733/Neues_Gesetz_Berliner_Kinder_muessen_regelmaessig_zum_Arzt.html
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UNICEF: Kinder in Deutschland | Kurios: Jürgen Banzer
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